Singverbot in den Gottesdiensten
Mit der Bekanntgabe der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am heutigen Mittwoch, den 09. Dezember 2020 wird das Singen in unseren Gottesdiensten ab sofort bis zum 05. Januar 2021 verboten. Dies gilt für Gottesdienste in den Kirchen als auch im Freien.