FFP2-Maskenpflicht in Gottesdiensten - gemeinsame Pressemeldung

Auch nach Eintreten der verschärften Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie dürfen weiterhin Gottesdienste gefeiert werden. Neu ist, dass ab sofort eine FFP2-Maskenpflicht während des gesamten Gottesdienstes gilt. Darauf weisen die beiden evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden Dreifaltigkeitskirche Kaufbeuren und Christuskirche Neugablonz hin.
Dies gilt für alle Gottesdienste in beiden Kirchen und auch für Gottesdienste in der Thomaskirche im BKH
und in der Klinikkapelle St. Raphael.
Weiterhin gilt: Der Abstand von 2 Metern muss jederzeit gewahrt sein. Hausgemeinschaften dürfen nebeneinandersitzen. Gemeindegesang bleibt weiter verboten. Die Anweisungen der Ordner sind zu beachten. Es besteht die Möglichkeit, die Hände zu desinfizieren.

Pfarrer Alexander Röhm                                                    Pfarrer Johannes Steiner
Dreifaltigkeitskirche Kaufbeuren                                 Christuskirche Neugablonz